FAQs

Hier werden einige der wichtigsten Fragen rund um das Thema Wirtschaftsfachwirt beantwortet.

Frage: Ich habe die Abschlussprüfung als Bürokauffrau bestanden. Wenn ich zur Prüfung zugelassen werden will, brauche ich dann die geforderten zwei Jahre Berufspraxis bis zum Lehrgangsbeginn oder bis zur Prüfung?

Antwort: Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet ausschließlich die zuständige IHK, hier die IHK Saarland. Aber soviel kann hier gesagt werden: für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der geforderten Berufspraxis zur Prüfung zu erbringen. Damit kann man auch den Kurs jetzt schon besuchen, selbst wenn die zwei Jahre Berufspraxis erst in der Zeit bis zur Prüfung erfüllt sind.

Frage: Und wenn ich dann zwischendurch arbeitslos werde?

Antwort: Diese spezielle Frage ist dann, wenn der Fall eintritt, sofort mit der zuständigen IHK zu klären. Dort wird man unter Berücksichtigung aller Fakten eine Entscheidung treffen, die sich so weit wie möglich an den berechtigten Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Lehrgang orientiert, soweit dies die Prüfungsvorschriften erlauben.

Frage: Ich möchte jetzt gerne den Lehrgang besuchen. Was ist, wenn ich zwischendurch aus beruflichen Gründen z.B. einige Zeit woanders verbringen muss oder sonstwie am Lehrgangsbesuch gehindert werde - kann ich dann auch in einem späteren Lehrgang weitermachen?

Antwort: Es ist geplant, den Lehrgang künftig zweimal im Jahr starten zu lassen, sofern die Nachfrage dies zulässt. Lehrgangsbesuch und Prüfung haben keine rechtliche Verknüpfung, d.h. wenn Sie nicht regelmäßig am Lehrgang teilnehmen können, dürfen Sie trotzdem die Prüfung mitmachen (wir unterstellen jetzt, dass Sie die Zulassung von der IHK erhalten haben). Falls Sie aber lieber den Stoff komplett mitnehmen wollen, dürfen Sie gerne die nicht absolvierten Stunden in einem späteren Lehrgang nachholen.

Frage: Ist die IHK-Prüfung in ganz Deutschland anerkannt, auch wenn ich sie nur vor dem Prüfungsausschuss der IHK Saarland abgelegt habe?

Antwort: Ja.

Frage: Wird es eine Unterstützung durch e-learning geben?

Antwort: Ja. Zum einen wird es auf dieser Domain einen geschlossenen Bereich geben, der unter “Kunden” unseren Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird. Dort kann man dann unter anderem die Skripte herunterladen, aber auch mit den anderen Teilnehmern Kontakt aufnehmen, wenn gerade kein Unterricht ist. Außerdem werden von einigen wichtigen Unterrichtsinhalten e-learning-contents angefertigt, die dann dort für Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer zum Gebrauch zur Verfügung stehen.

Frage: Muss ich im Saarland wohnen, um dort den Wirtschaftsfachwirt machen zu dürfen?

Antwort: Nein. Den Lehrgang kann jeder besuchen, auch wer in Luxemburg oder Frankreich wohnt oder in einem andern Bundesland. Im Laufe der Zeit werden wir zunehmend Inhalte des Vorbereitungslehrgangs auf dieser Domain als e-learning-Elemente bereitstellen. Je mehr das der Fall sein wird, desto leichter wird es, den Lehrgang auch aus der Ferne zu besuchen.

Frage: Sind für den nächsten Lehrgang noch Plätze frei?

Antwort: Ja, aber schon allein wegen des Antrags auf Fördermittel sollten Sie mit der Anmeldung nicht zögern.

Frage: Wie sieht die Förderung nach Meister-BAföG aus?

Antwort: Wenn die Fördervoraussetzungen bei Ihnen vorliegen, erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen über die echten Kurskosten (Kurskosten, Prüfungsgebühr, notwendige Materialien usw.). Während des Kursbesuchs sind Sie von Zins und Tilgung freigestellt. Nach Kursende brauchen Sie nur noch 69,5 % der ursprünglichen Summe zurückzuzahlen. Der Zuschuss beträgt für Sie demnach 30,5%. Bei Kosten von insgesamt etwas über 3.000 Euro schenkt Ihnen der Staat damit um die 1.000 Euro. Das Geld sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

 

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