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Fördermöglichkeiten Ihrer Weiterbildung
Meister-BAföG
Der Besuch des Vorbereitungslehrgangs auf die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt / zur Wirtschaftsfachwirtin kann normalerweise über das so genannte Meister-BAfoG finanziell gefördert werden. Voraussetzung ist u.a., dass es sich um die erste Aufstiegsfortbildung handelt.
Das so genannte Meister-BAföG besteht aus einem Zuschuss.
(30,5 Prozent ab 01.01.2006). Der restliche Betrag ist ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Dieses ist zins- und tilgungsfrei während des Lehrgangs und einer Karenzzeit von zwei Jahren. Danach erfolgt die Tilgung in monatlichen Raten.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie unter
www.meister-bafoeg.info
Die Landratsämter der Landkreise – Amt für Ausbildungsförderung – beraten Sie gerne. Hier ist eine Liste mit den Anschriften für das Saarland:
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Landkreis Saarlouis
Amt für Ausbildungsförderung
Frau Lion
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis
Tel: 06831/444-146
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Landkreis Neunkirchen
Amt für Ausbildungsförderung
Herr Klassen
Wilhelm-Heinrich-Straße 36
66564 Ottweiler
Tel: 06824/9061128
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Landkreis Merzig-Wadern
Amt für Ausbildungsförderung
Herr Würth
Bahnhofstraße 42-44
66663 Merzig
Tel: 06861/80195
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Landeshauptstadt Saarbrücken
Amt für Ausbildungsförderung
Herr Enderlein
Passagestraße 2-4
66111 Saarbrücken
Tel: 0681/9054917
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Landkreis St. Wendel
Amt für Ausbildungsförderung
Frau Albrecht
Mommstraße 25
66606 St. Wendel
Tel: 06851/801256
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Saarpfalz-Kreis
Amt für Ausbildungsförderung
Herr Ernst
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel: 06841/104166
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Steuerliche Förderung
Ihre Lehrgangs-, Prüfungs- und Lernmittelgebühren sind steuerlich in einem selbst ausgeübten Beruf als Werbungskosten absetzbar.
Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Begabtenförderung
Im Rahmen der Begabtenförderung können sich Absolventen bewerben (nicht älter als 25 Jahre), die einen Ausbildungsberuf mit mindestens der Note 1,9 abgeschlossen haben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen IHK.
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